Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen
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Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt.
Im Rahmen der HOAI
(Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, vom 10.07.2013 BGBl. 2013 Teil I Nr. 37) wird die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den
anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe festgesetzt.
Beispielsweise beschreiben §§ 43 und 47 der HOAI detailliert in 9 Leistungsphasen die Grundleistungen des
Architekten/Ingenieurs für
Objektplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen:
- LP 1 - Grundlagenermittlung
- LP 2 - Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- LP 3 - Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- LP 4 - Genehmigungsplanung
- LP 5 - Ausführungsplanung
- LP 6 - Vorbereitung der Vergabe
- LP 7 - Mitwirken bei der Vergabe
- LP 8 - Bauoberleitung
- LP 9 - Objektbetreuung und Dokumentation
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Die Honorierung erfolgt anteilig entspr. den erbrachten Grundleistungen sowie ggf. erbrachter
Besonderer Leistungen
und den
Nebenkosten.
Durch Einteilung in 5
Honorarzonen wird der Schwierigkeit der Bauaufgabe Rechnung getragen. Für diese gibt die HOAI jeweils
in Abhängigkeit von den anrechenbaren Baukosten ein
Mindest- sowie Höchstsatz des Honorars vor.
Analog dazu gibt es in der HOAI verbindliche Regelungen für Landschaftsplanungen und Objektplanung von Freianlagen sowie (unverbindliche) Regelungen
für Beratungsleistungen
(Nr. 1.3. Leistungen für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau und Nr. 1.4. Vermessungstechnische Leistungen u.a.)
In bestimmen Fällen, z.B. wenn der planerische Aufwand nicht im Verhältnis zu den Baukosten des Objekts steht,
kommt auch eine Honorierung nach Zeitaufwand in Frage.
Die Vorteile dieses Systems für den Bauherrn liegen insbesondere in der Unabhängigkeit von Dritten. Der Wettbewerb
erfolgt dabei nicht als Preis- sondern als Qualitätswettbewerb. Die zu erbringende Leistung und das entsprechende
Honorar ist in jeder Phase des Bauens transparent.
Für konkrete Projektvorhaben nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir legen gemeinsam mit Ihnen den erforderlichen
Leistungsumfang fest, besprechen den Planungsablauf und machen Ihnen dafür gern ein vorhabensspezifisches Angebot.
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